Vorwort
Die Stadt Overath respektiert und schützt das Ihnen zustehende Grundrecht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.
Auf den nächsten Seiten können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche personenbezogenen Daten die Stadt Overath von Ihnen verarbeitet. Was personenbezogene Daten sind, finden Sie ebenfalls auf der nächsten Seite. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen informiert und Sie erhalten Informationen, an wen Sie sich bei Fragen wenden können.
Verantwortliche Stelle
Bürgermeister der Stadt Overath
Hauptstr. 25
51491 Overath
Tel. 02206/6020
BM@overath.de
Der Bürgermeister, vertreten durch die entsprechenden Ämter, ist Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union 2016/679 vom 27.04.2016 – im Folgenden DSGVO – und der nationalen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen – im Folgenden DSG NRW oder des Sozialgesetzbuches X – im folgenden SGB X.
Bei Fragen rund um den Datenschutz können Sie sich auch an den Behördlichen Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art. 37-39 DSGVO wenden:
Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten im datenschutzrechtlichen Sinne sind alle Informationen, die sich nur auf eine natürliche Person beziehen. Von einer Verarbeitung personenbezogener Daten wird bei jeder Erhebung, Speicherung Nutzung, Übermittlung oder Löschung Ihrer Daten gesprochen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt rechtmäßig, wenn Sie uns hierzu eine Einwilligung erteilt haben. Sie können eine solche Einwilligung jederzeit - in der Regel mit Wirkung für die Zukunft - widerrufen.
Auch ohne eine ausdrückliche Einwilligung durch Sie kann eine rechtmäßige Datenverarbeitung durch eine Behörde erfolgen. Dazu sind rechtliche Vorschriften erforderlich. Sie werden von der jeweiligen Behörde/Dienststelle über die entsprechenden Regelungen aufgeklärt.
Die Behörde ist zur Verarbeitung personenbezogener Daten danach immer befugt, soweit diese für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO - bekannt als sogenannte sensible Daten - verarbeitet die Verwaltung nur, wenn sie dazu ausdrücklich befugt ist. Entsprechende Regelungen finden Sie beispielweise in § 67a Abs.1 S.2 SGB X oder in § 16 DSG NRW.
Die Erhebung der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten erfolgt regelmäßig bei Ihnen als Betroffene/ Betroffener. Von diesem Grundsatz weicht die Verwaltung der Stadt Overath nur dann ab, wenn sie hier aufgrund einer rechtlichen Regelung ausdrücklich legitimiert ist und die Aufgabenerfüllung das erfordert.
Ihre personenbezogenen Daten werden nur für den Zweck der jeweiligen behördlichen Aufgabe verarbeitet. Von diesem Grundsatz der Zweckbindung weicht die Stadt Overath nur dann ab, wenn sie hierzu aufgrund einer rechtlichen Regelung ausdrücklich legitimiert ist und die Aufgabenerfüllung dies erfordert. So wird eine anlasslose Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wirksam unterbunden.
Von einer zweckabweichenden Datenverarbeitung werden Sie regelmäßig im Einzelfall unterrichtet. (vgl. Art 13 Abs. 3 DSGVO; § 82 Abs.3 SGB X; §§ 9 Abs.2, 37 DSGNW)
Auch eine Übermittlung an Dritte oder eine behördeninterne Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zulässigerweise nur dann, wenn hierzu eine ausdrückliche Ermächtigung vorliegt und die Übermittlung im Einzelfall für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Wer im Einzelfall welche Daten von Ihnen erhält, hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung der Behörde ab. Sie erhalten von der jeweiligen Dienststelle weitere Hinweise.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger als notwendig gespeichert. Sind die Datenbestände für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, werden diese nach Ablauf der im Einzelnen festgelegten Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. vernichtet, sofern nach den gesetzlichen Vorgaben des Archivgesetzes NRW bzw. nach § 10 DSG NRW / § 71 Abs.1 S.3 SGB X keine Übernahme in das Archiv erfolgt.
Sofern die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe erfolgt, können Sie eine Löschung Ihrer Daten auch nach den Vorgaben aus Art 17 DSGVO verlangen.
Schutz der personenbezogenen Daten
Der Bürgermeister als verantwortliche Stelle ergreift die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen.
Hinweis auf Ihre Rechte
Der Stadt Overath sind Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten besonders wichtig. Deshalb werden hierzu bestehende Fragen so schnell wie möglich beantwortet. Dennoch kann es gelegentlich vorkommen, dass Anfragen auch länger als einen Monat lang nicht beantwortet werden können oder auch aus rechtlichen Gründen generell nicht beantwortet werden können. Die entsprechenden Gründe hierzu werden Ihnen selbstverständlich im Einzelfall mitgeteilt.
Die Einzelheiten der Ihnen zustehenden Rechte ergeben sich aus den Art. 12 - 23 DSGVO (nachstehend kurz erläutert)
Nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über die hier verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Sollten Ihre Angaben nicht oder nicht mehr zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO eine Berichtigung unzutreffender Daten verlangen.
Auf die Möglichkeiten des Löschens Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO wurde bereits hingewiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt eine Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 18 DSGVO in Betracht. Sie haben nach Art. 20 DSGVO die Möglichkeit, die von Ihnen gespeicherten Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten. Zudem besteht nach Art. 21 DSGVO unter bestimmten Umständen das Recht, der Datenverarbeitung durch die Verwaltung zu widersprechen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Rechte nach Maßgabe des Art. 23 DSGVO und den gesetzlichen Regelungen des SGB X oder des DSG NRW eingeschränkt sein können. Dies gilt vor allem für das Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO.
Abkürzungsverzeichnis
Kürzel |
Erklärung |
---|---|
DSGVO |
Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union 2016/679 vom 27.04.2016 |
DSG NRW |
Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 09. Juni 2000 (GV. NRW. S. 542) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1052) |
SGB X. |
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130) zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 11 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) |
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Löschung bzw. Sperrung der Daten
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Datenschutzbeauftragten. Die Kontaktdaten finden Sie ganz unten.
Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.
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Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
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