Serviceübersicht
Anzeige einer Hundehaltung, Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung
Der Hundeshalter ist verpflichtet seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Stadt anzumelden.
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Antrag auf Zusendung einer Hundesteuerersatzmarke
Sie haben einen Hund und die Hundesteuermarke ist verloren gegangen? Dann haben Sie über dieses Formular die Möglichkeit eine Ersatzmarke zu beantragen. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5€ erhoben.
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Legende
- Dienstleistung, für die eine Registrierung / Anmeldung notwendig ist.